Mittwoch, 04.11.2020 | Bündnis-Kundgebung
9 Uhr | Landeshaus (Düsternbrooker Weg 70) | Kiel
Am kommenden Mittwoch, 04.11.2020, wird im Innen- und Rechtausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages ein Änderungsantrag des Landesverwaltungsgesetz diskutiert, das neue Polizeigesetz für Schleswig-Holstein. Ziel des „Gesetzes zur Änderung polizei- und ordnungsrechtlicher Vorschriften im Landesverwaltungsgesetz“ sind massive Ausweitungen der landespolizeilichen Kompetenzen. Minimale Änderungsanträge werden daran nichts ändern. Wir fordern die Abgeordneten deshalb dazu auf, das neue Gesetz zu verhindern.
Wir rufen auf zur #NoPolgSH-Bündnis-Kundgebung! Beteiligt Euch am Widerstand gegen das Polizeigesetz und kommt am 04.11.2020 um 09.00 Uhr vor das Landeshaus in Kiel!
In Anbetracht der sich verschärfenden Pandemiesituation bitten wir Euch, einen Mund-Nasenschutz mitzubringen, Abstand zu halten, den gesamten Platz am Landtag zu nutzen und aufeinander aufzupassen.
Unter Rückgriff auf die Schreckgespenster „internationaler Terrorismus“ und „grenzübergreifende Kriminalität“ will die Landesregierung nun das neue Polizeigesetz verabschieden. Wir stellen uns ohne Wenn und Aber gegen dieses Gesetz. Es verschärft die Überwachungs-, Kontroll- und Datenspeicherungsmöglichkeiten der Polzei. Davon betroffen werden einmal mehr jene sein, die ohnehin schon aufgrund von Vorurteilen, Rassismus, sozialer Lage oder politischer Unbequemlichkeit vermehrt Polizeikontrollen und Repression ausgesetzt sind.
Konkret bedeutet das Polizeigesetz:
- Die Einschränkung der Bewegungsfreiheit.
- Die Befugnisse Menschen vorzuschreiben, wo sie sich aufzuhalten haben, sollen ausgeweitetwerden, gleiches gilt für die Anwendung einer elektronischen Fussfessel.
- Mehr Racial Profiling durch die Ausweitung der Schleierfahndung.
- Ausweitung des Sprengmittel- und Schusswaffengebrauch, sowie die Nutzung von Tasern.
- Ausweitung der Überwachung.
Die geplante Bewaffnung der Polizei mit Tasern
(Distanz-Elektro-Impulsgeräte) ist keinesfalls so ungefährlich wie behauptet wird. So starben in den USA schon über 700 Menschen durch Taser-Einsätze. Durch die Gesetzesnovelle soll auch der polizeiliche Schusswaffengebrauch gegen Kinder unter 14 Jahren sowie der Sprengmittelgebrauch erlaubt werden. Hier soll offensichtlich legalisert werden, was die Polizei auf Grundlage von Notstands- und Notwehrregelungen schon jetzt praktiziert. Neben dem verstärkten Einsatz von verdeckten Ermittler*innen, die tief in die Privatsphäre Betroffener eingreifen, sollen Polizist*innen mit Bodycams ausgestattet werden, mit denen sie jederzeit ihre Umgebung filmen können – allerdings bestimmen nur sie, was aufgezeichnet wird.
Gerade in Krisenzeiten wehren wir uns gegen die Aufrüstung und Militarisierung einer Behörde, in der fast täglich neue neo-nazistische Netzwerke aufgedeckt werden, bei der Rassismus eine Ermittlungsstrategie darstellt und die sich der zivilgesellschaftlichen Rechtfertigung entzieht.
Solidarität statt Polizeistaat – keine Polizeirechtsverschärfung in Schleswig-Holstein!
www.polizeigesetz-sh.de #NoPolgSH