UPDATE (7.3.): Wie erwartet ist das Verwaltungsgericht Schleswig der Argumentation des Demobündnis gefolgt und hat dem Eilantrag gegen das Gaarden-Verbot für Afrin-Proteste stattgegeben. Es gibt keinerlei Gründe für ein solches Demo-Verbot jenseits der Hirngespinste von Polizei und Ordnungsamt.
Nachdem die Versammlungsfreiheit auf juristischem Wege erfolgreich wiederhergestellt werden konnte, rufen wir mit Nachdruck alle Freund*innen und Genoss*innen in Kiel dazu auf, sich am Samstag um 15 Uhr auf dem Vinetaplatz unserer Bündnisdemo „Solidarität mit Afrin! Gemeinsam gegen Krieg, Kollaboration und Kriminalisierung!“ anszuschließen!
Kieler Polizei und Ordnungsamt haben beim gestrigen Kooperationsgespräch mit Vertretern des Demobündnis abermals die Auftaktkundgebung der „Solidarität mit Afrin!“ Demonstration auf dem Gaardener Vinetaplatz untersagt. Die Veranstalter*innen haben deshalb vor dem Verwaltungsgericht Schleswig Klage gegen das juristisch höchst fragwürdige Verbot auf Grundlage einer nicht weniger zweifelhaften Gefahrenprognose erhoben. Das Demobündnis geht davon aus, dass die von mittlerweile über 40 Unterstützer*innen getragene Veranstaltung wie geplant am Samstag um 15 Uhr im Stadtteil Gaarden starten wird.
Presseerklärung zum Eilantrag beim Verwaltungsgericht in Schleswig gegen neuerliches Verbot einer Demonstration für Frieden in Afrin in Gaarden durch die Stadt Kiel: Das Demonstrationsrecht ist nicht verhandelbar! Für Frieden in Afrin!
Ein breites Bündnis aus kurdischen, türkischen und deutschen Organisationen hat zu einer Demonstration „Solidarität mit Afrin!“ in Gaarden am 10.3. aufgerufen. Der Demonstrationszug ist vom Vinetaplatz zum Asmus-Bremer-Platz geplant. Forderungen der Versammlung sind u.a. der Stopp aller Waffenexporte Deutschlands in die Türkei und die Beendigung der Kampfhandlungen gegen Afrin durch das türkische Militär.
Die Versammlungsbehörde der Stadt Kiel hat die Demonstrationsroute durch Gaarden gestern untersagt und lediglich eine Demonstration vom Bahnhof zum Asmus-Bremer-Platz genehmigt. Die Stadt will Gaarden weiterhin zur Demoverbotszone für Anliegen, die die Türkei betreffen, erklären. Dies wird das Bündnis der aufrufenden Organisationen diesmal nicht unwidersprochen hinnehmen und hat ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig gegen das Verbot eingeleitet. „Das Demonstrationsrecht ist nicht verhandelbar und die Argumentation von Polizei und Versammlungsbehörde strukturell rassistisch“, so Anmelder Björn Thoroe vom Kreisvorstand der Kieler LINKEN.
Mehmet Duman von der Afrin-Solidaritätsplattform betont, warum eine Demonstration in Gaarden für das Anliegen zentral ist: „Gerade bei Menschen mit kurdischen oder türkischen Migrationshintergrund wollen wir mit unserer Versammlung für eine friedliche Lösung des Konfliktes werben“. Das Vorgehen der Stadt sorgt bei Duman für Kopfschütteln. „Was für ein Menschenbild steht dahinter, wenn die Fähigkeit für eine demokratische Diskussion von der Abstammung abhängig gemacht wird?“
Gafur Akgül (Demokratisches Gesellschaftszentrum der KurdInnen in Deutschland Nav-Dem) betont: „In Afrîn leben nicht nur Kurd_innen unterschiedlichen Glaubens, sondern auch christliche Assyrer_innen, syrische Araber_innen und Armenier_innen. Darüber hinaus ist Afrîn auch wegen der dortigen weitgehend stabilen Lage zum sicheren Zufluchtsort syrischer Binnenflüchtlinge vor Krieg und Hunger geworden. All das wird nun durch den türkischen Angriffskrieg massiv bedroht. Der Angriff auf syrisches Gebiet ist ein eklatanter Bruch des Völkerrechtes. Wir fordern die Bundesregierung auf, jegliche Unterstützung dieses Krieges sofort zu unterlassen.“
Hüseyin Sümbül von der Föderation Demokratischer Arbeitervereine (DIDF) ergänzt: „Das Aufrechterhalten des PKK- Verbots, die Kriminalisierung und das Verbot kurdischer Fahnen und Symbole tragen nicht zur Lösung des Problems bei. Als DIDF fordern wir, dass die Unterdrückung des kurdischen Volkes und der demokratischen Kräften in der Türkei und in Deutschland aufhört, protestieren gegen die Politik der Kriminalisierung und fordern die Freilassung aller politischen Gefangenen. Statt Kurd_inneen weiterhin zu kriminalisieren, sollten die EU-Staaten eine klare Haltung gegen die AKP und ihre verlängerten Arme in Europa einnehmen.“
Kathrin Becker vom Kieler Kurdistan-Solidaritäts-Komitee kritisiert das Handeln der Versammlungsbehörde in Bezug auf das Verbot kurdischer Symbole: „Deutsche Behörden machen sich zu willigen Erfüllungsgehilfen des nationalistisch-autoritären Erdoğan-Regimes. Derzeit ist es vor allem das De-Facto-Verbot des Zeigens von Fahnen der kurdischen Selbstverteidigungseinheiten YPJ und YPG, das bundesweit regelmäßig zu Festnahmen, Polizeischikanen, Hausdurchsuchungen, Strafverfahren und Auflösungen von Demonstrationen führt. Es sind die Symbole jener Organisationen, die seit Jahren einen aufopferungsvollen Kampf gegen die islamistische Terrormiliz „IS“ führen und in Deutschland bisher keineswegs verboten sind. Die Auflagen der Versammlungsbehörde, keine YPG oder YPJ Flaggen zu zeigen, sind daher als reine Schikane anzusehen.“
Der Kieler Rechtsanwalt Dr. Björn Elberling, der für den Anmelder den Eilantrag beim Verwaltungsgericht Schleswig eingereicht hat, ist optimistisch: „Um das Gaarden-Verbot zu begründen, hätte die Versammlungsbehörde aufzeigen müssen, dass von der angemeldeten Demonstration konkrete Gefahren ausgehen. Das hat sie nicht einmal versucht, es gibt ja auch nichts, was dafür spräche. Stattdessen verhängt die Behörde schlicht ein Versammlungsverbot für einen ganzen Stadtteil für kurdisch- und türkischstämmige Menschen. Ich bin zuversichtlich, dass diese massive Missachtung des Rechts auf Versammlungsfreiheit durch das Verwaltungsgericht gestoppt wird und dass die Demonstration am Samstag wie geplant am Vinetaplatz starten kann.“
Presse: KN (6.3.) | SHZ (6.3.)