Solidarität und Bewährungsstrafen im Hamburger PKK-Prozess

Etwa 35 Unterstützer:innen der kurdischen Befreiungsbewegung versammelten sich am Dienstagvormittag (23.12.2025) am Sievekingplatz vorm Oberlandesgericht in Hamburg, um anlässlich des Urteilsspruch im jüngsten PKK-Prozess ihre Solidarität mit Nihat Asut aus Kiel und einem weiteren Angeklagten aus Lübeck zu bekunden. Viele von ihnen passierten anschließend die peniblen Sicherheitskontrollen, um die Verkündung des Urteils wegen „mitgliedschaftlicher Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“ nach §129b im Gerichtssaal zu verfolgen.

Auf der knapp einstündigen Kundgebung wurden Beiträge vom AK Freiheit für Nihat und des Azadi Rechtshilfefonds gehalten, die Freisprüche und Entschädigungen für die Angeklagten und die überfällige Entkriminalisierung kurdischer politischer Aktivität in der BRD forderten. Abschließend wurde ein solidarisches Grußwort der Family & Friends aus Hamburg von im Budapest-Komplex inhaftierten Antifas vorgetragen und für ein Bewegungs-übergreifendes Zusammenstehen gegen die Zunahme staatlicher Repression plädiert.

Der Prozess ging nach 13 Verhandlungstagen schließlich mit Bewährungsstrafen gemäß der Anklage zu Ende. Während Nihat zu zwei Jahren Gefängnis abgeurteilt wurde, erhielt der Lübecker Angeklagte eineinhalb Jahre Haft, was beiderseits zu drei Jahren Bewährung ausgesetzt wurde. Die Urteile beinhalten auch die entschädigungslose Einbehaltung des bei den Razzien vom März beschlagnahmten persönlichen Besitzes der Angeklagten, darunter die für einen Hauskauf bestimmten finanziellen Rücklagen der Familie des Lübecker Freundes sowie das Auto von Nihat.

Auch wenn beide in den Urteilen bis auf weiteres von weiterer Haft verschont blieben, bleiben die Auswirkungen für die Betroffenen und ihre Angehörigen einschneidend und existenziell. Weitere kurdische Aktivist:innen erwarten wegen ihrer politischen Aktivität ihre Prozesse oder sind in deutschen Knästen inhaftiert. Die internationalistische Solidarität mit der kurdischen Befreiungsbewegung gegen die permanente staatliche Repression muss daher ungeachtet des Prozessendes weitergehen.

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